Rechtsprechung
RG, 25.02.1896 - 5178/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Was ist unter Pflege-Eltern und -Kindern im Sinne des § 52 Abs. 2 St.G.B.'s zu verstehen? Sind insbesondere im Gebiete des preußischen Allgemeinen Landrechtes die in den §§ 753 flg. II. 2 angegebenen Begriffsbestimmungen maßgebend?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 28, 230
Wird zitiert von ...
- BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57
Hausangestellte des Vaters - § 247 StGB, untergeordneter Mitgewahrsam
§ 247 Abs. 1 StGB läßt, wie die entsprechenden Bestimmungen der §§§ 263 Abs. 5, 265 a Abs. 3, 294 und 303 Abs. 4 StGB , das unbedingte Strafverfolgungsrecht des Staates gegenüber der Rücksicht auf das Angehörigenverhältnis zurücktreten, um den Familienfrieden, "die im Angehörigenverhältnis begründeten tatsächlichen persönlichen Beziehungen« (RGSt 56, 427), dieses "nach der Auffassung des Gesetzes oder der Sitte und des Lebens dauernde sittliche Band« (RGSt 28, 230) zu schützen (vgl. auch Maurach, Deutsches Strafrecht, Bes. Teil - 1953 - S. 180).